ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Hoflieferanten Eventagentur GmbH
Brunnerstrasse 2
80804 München
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Veranstaltungen und Buchungen im WiesnClub und für Veranstalungen im
Zusammenhang mit dem Oktoberfest gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (=AGB). Sie
sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich die Hoflieferanten
Eventagentur GmbH vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderungen
muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die Hoflieferanten Eventagentur GmbH ist Veranstalter des Wiesnclubs in der Alten Kongresshalle
München und organisiert darüber hinaus Wiesnbesuche mit Tischreservierungen in diversen Zelten,
Übernachtungen in Hotels, Shuttles und andere Leistungen um den Wiesnbesuch herum.
§ 3 Vertragsschluss
1. Angebote des Veranstalters sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher
Bestätigung der Bestellung und einer möglichen Anzahlung zustande.
2. Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens/der
Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich
mitzuteilen.
3. Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, so ist
die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ausgeschlossen.
4. Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser
Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder
abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter oder
leitender Angestellter.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate, so
behält sich der Veranstalter das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise,
Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die
tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 6 Prozent kann der
Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
6. Der Besteller und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu
Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit dem Veranstalter zu treffen.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Insofern keine Nebenabsprachen getroffen wurden, ist die Rechnungssumme vollständig und
innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.
2. Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung
zugrunde gelegt.
§ 5 Stornierung einer Veranstaltung / Buchung / des Vertrages
1. Stornierungen müssen schriftlich (Brief, Fax oder email) erfolgen.
2. Im Falle einer Stornierung des Vertrages hat der Veranstalter das Recht, eine angemessene
Vergütung zu fordern, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Die Höhe der
Vergütung ergibt sich wie folgt, es sei denn der Besteller weist nach, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist:
a) Erfolgt die Stornierung 6 Monate und mehr Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, wird
ein Betrag in Höhe von 60 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.
b) Erfolgt die Stornierung 4 Monate bis 32 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, wird ein
Betrag in Höhe von 80 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.
c) Erfolgt die Stornierung 31 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, wird ein Betrag
in Höhe von 90 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.
d) Erfolgt die Stornierung ab 5 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, wird ein Betrag in
Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig.
3. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Recht des Veranstalters weitergehenden
Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
4. Die reservierten Plätze sowohl im Wiesnzelt wie auch im Wiesnclub sind zum bestätigten
Reservierungsbeginn vollzählig einzunehmen. Bei Verspätung besteht trotz Mindestverzehrkaufs kein
Anspruch auf die Plätze. Die nicht besetzten Plätze müssen im Wiesnzelt spätestens nach 15
Minuten, im Wiesnclub spätestens nach 45 Minuten freigegeben werden. Der Anspruch auf die
Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht
abgelaufen ist.
§ 6 Haftung
1. Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige
Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso
einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem
Besteller, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Veranstalter kann den Nachweis
solcher Versicherungen verlangen.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Garderobe und sonstige Gegenstände des Bestellers.
3. Der Veranstalter haftet außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des
Bestellers nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim
Abhandenkommen von Kleidungs- und Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen
getroffen sind.
4. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung des Veranstalters für von ihm eingesetzte
Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
5. Im Falle von einfach verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten
vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung des Veranstalters
ausgeschlossen, es sein denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung des
Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen
erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz
vorhersehbarer Schäden.
6. Vom Besteller eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf Gefahr des Bestellers in den
zugewiesenen Räumen.
§ 7 Umsatzgarantie / Mindestverzehr
1.Der Veranstalter behält sich vor, pro Gast und Reservierung eine Umsatzgarantie (Essen und/oder
Getränke) zu erheben. Die Höhe dieser Umsatzgarantie als auch die organisatorische Abwicklung
(beispielsweise Gutscheine oder Rechnungsstellung) wird dem Gast bei der Reservierung schriftlich
oder mündlich mitgeteilt.
2.Die gekauften Mindestverzehrmarken haben ausschließlich für das jeweilige gebuchte Datum der
Reservierung Gültigkeit. Eine Erstattung von Mindestverzehr-Restsummen oder nicht eingelösten
Mindestverzehrmarken ist ausgeschlossen. §5 bleibt unberührt.
§ 8 Rücktritt durch den Veranstalter
1. Bis zum Veranstaltungsbeginn des Events ist der Veranstalter berechtigt, aus wichtigem Grund
vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt z.B.:
- dem Veranstalter ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar - höhere
Gewalt
Tritt einer dieser Fälle ein, informiert der Veranstalter den Besteller unverzüglich. Bei Rücktritt vom
Vertrag aus wichtigem Grund, erhält der Kunde die bezahlte Vorauszahlung, abzüglich bereits
erbrachter Dienstleistung durch den Veranstalter, umgehend zurück.
2. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz
(z.B. Übernachtung oder Reisekosten), sind ausgeschlossen.
§ 9 Sicherheit und Hausrecht
1. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände hat der Veranstalter das Hausrecht. Störungen der Veranstaltung sind zu
unterlassen und auf andere Anwesende ist Rücksicht zu nehmen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, vom
Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
eventuell geleisteter Vorauszahlungen.
3. Es ist untersagt, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit in den Veranstaltungsbereich zu
nehmen. Besucher mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt. Für
Personen, gegenüber denen ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bleibt dieses für die Dauer der
Veranstaltung bestehen. Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt
bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden. Mitgebrachte Tiere haben – mit
Rücksicht auf den Tierschutz – keinen Zutritt zu den Events.
§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters
(München). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Haben Sie keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder
haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des
Veranstalters.
§ 11 Nebenabreden
a) Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen
dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt.
b) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen insoweit der schriftlichen Bestätigung
durch den Veranstalter bzw. seines Vertretungsberechtigten.
§ 12 Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Veranstalter bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen.
Die Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und
genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung
beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck
der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Die Hoflieferanten Eventagentur GmbH, März 2020